Rauchwarnmelderpflicht für Häuser/Wohnungen
Lebensrettend in ganz Deutschland
In jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, ist ein Rauchmelder Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht auch für Bestandsbauten. In Sachsen endet die Übergangsfrist für Bestandsbauten Ende 2023.
- Warnt zuverlässig vor lebensgefährlicher Rauchentwicklung
- Empfohlene Einsatzorte: Schlafräume, Wohnräume, Kinderzimmer und Flure
- Inkl. 3 Volt Lithiumbatterie, 5 Jahre Lebensdauer
- Für den Einsatz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren etc. geeignet
- Erfassungsbereich: bis 40 m² innerhalb eines Raumes
- Geprüft nach DIN EN 14604
- Regelmäßiger Selbsttest mit automatischer Fehlermeldung
- Austauschbare 3 Volt Lithiumbatterie CR123A
- 85 dBA lauter Alarmton
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