
Rauchwarnmelderpflicht für Häuser/Wohnungen
Lebensrettend in ganz Deutschland
In jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, ist ein Rauchmelder Pflicht.
In Berlin und Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht auch in Wohn- und Arbeitszimmern. In Baden-Württemberg müssen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert sein, die außerhalb von Wohnungen/Wohnhäusern zum Schlafen dienen, z. B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken (ausgenommen "Bereitschafträume" zum Aufhalten/Ausruhen).
- Warnt zuverlässig vor lebensgefährlicher Rauchentwicklung
- Empfohlene Einsatzorte: Schlafräume, Wohnräume, Kinderzimmer und Flure
- Inkl. 3 Volt Lithiumbatterie, 5 Jahre Lebensdauer
- Für den Einsatz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren etc. geeignet
- Erfassungsbereich: bis 40 m² innerhalb eines Raumes
- Geprüft nach DIN EN 14604
- Regelmäßiger Selbsttest mit automatischer Fehlermeldung
- Austauschbare 3 Volt Lithiumbatterie CR123A
- 85 dBA lauter Alarmton

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