
Rauchwarnmelderpflicht für Häuser/Wohnungen
Lebensrettend in ganz Deutschland
In jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, ist ein Rauchmelder Pflicht.
In Berlin und Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht auch in Wohn- und Arbeitszimmern. In Baden-Württemberg müssen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert sein, die außerhalb von Wohnungen/Wohnhäusern zum Schlafen dienen, z. B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken (ausgenommen "Bereitschafträume" zum Aufhalten/Ausruhen).
- Für den Einsatz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren etc.
- Ebenso geeignet für den Einsatz in bewohnten Freizeitfahrzeugen (z.B. Wohnmobile)
- Erfassungsbereich: bis 40 m² innerhalb eines Raumes
- Warnung bei schwacher Batterie
- Maße: Ø 105 mm, Höhe 36 mm
Fluren.
Er warnt zuverlässig vor Rauchentwicklung und rettet so Leben. Besonders langlebig ist er dank der 10-Jahres-Batterie.
Der Melder ist VdS-zertifiziert. Und er ist einer von fünf besten Rauchmeldern: In der Ausgabe 1/21 zeichnete die
Stiftung Warentest diesen Rauchmelder mit der Note "Gut" aus.

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