Rauchwarnmelderpflicht für Häuser/Wohnungen
Lebensrettend in ganz Deutschland
In jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, ist ein Rauchmelder Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten schon länger. In Sachsen endete die Übergangsfrist für Bestandsgebäude Ende 2023.
- Für den Einsatz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren etc.
- Ebenso geeignet für den Einsatz in bewohnten Freizeitfahrzeugen (z.B. Wohnmobile)
- Erfassungsbereich: bis 40 m² innerhalb eines Raumes
- Warnung bei schwacher Batterie
- Maße: Ø 105 mm, Höhe 36 mm
Fluren.
Er warnt zuverlässig vor Rauchentwicklung und rettet so Leben. Besonders langlebig ist er dank der 10-Jahres-Batterie.
Der Melder ist VdS-zertifiziert. Und er ist einer von fünf besten Rauchmeldern: In der Ausgabe 1/21 zeichnete die
Stiftung Warentest diesen Rauchmelder mit der Note "Gut" aus.
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