Rauchwarnmelderpflicht für Häuser/Wohnungen
Lebensrettend in ganz Deutschland
In jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, ist ein Rauchmelder Pflicht. In 15 von 16 Bundesländern gilt die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten schon länger. In Sachsen endete die Übergangsfrist für Bestandsgebäude Ende 2023.
- Für den Einsatz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren etc.
- Ebenso geeignet für den Einsatz in bewohnten Freizeitfahrzeugen (z. B. Wohnmobile)
- Die Funktionsfähigkeit sollte alle vier Wochen geprüft werden
- Funkvernetzung von bis zu 12 Rauchwarnmeldern möglich
- Erfassungsbereich: bis 40 m² innerhalb eines Raumes
- 10 Jahre Batterielebensdauer
- fest verbaute Batterie (3V Lithium)
Unser Funk-Rauchwarnmelder RWM165 warnt mit 85 Dezibel zuverlässig und rechtzeitig bei Rauchentwicklung und rettet so Ihr Leben und das Ihrer Familie.
Der RWM165 ist mit einer fest verbauten 10-Jahres-Batterie ausgestattet und verfügt entsprechend über eine ebenso lange Laufzeit. Außerdem ist er qualitätsgeprüft:
Er ist geprüft nach DIN EN14604, zertifiziert nach der aktuellen VdS-Richtlinie 3131 (3515 Funk) und besitzt das Q-Label.
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