
Rauchwarnmelderpflicht für Häuser/Wohnungen
Lebensrettend in ganz Deutschland
In jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in allen Fluren, die als Fluchtwege aus einem Aufenthaltsraum dienen, ist ein Rauchmelder Pflicht.
In Berlin und Brandenburg gilt die Rauchmelderpflicht auch in Wohn- und Arbeitszimmern. In Baden-Württemberg müssen Rauchmelder zudem in allen Räumen installiert sein, die außerhalb von Wohnungen/Wohnhäusern zum Schlafen dienen, z. B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften, Heimen oder Kliniken (ausgenommen "Bereitschafträume" zum Aufhalten/Ausruhen).
- Für den Einsatz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren etc.
- Ebenso geeignet für den Einsatz in bewohnten Freizeitfahrzeugen (z. B. Wohnmobile)
- Die Funktionsfähigkeit sollte alle vier Wochen geprüft werden
- Funkvernetzung von bis zu 12 Rauchwarnmeldern möglich
- Erfassungsbereich: bis 40 m² innerhalb eines Raumes
- 10 Jahre Batterielebensdauer
- fest verbaute Batterie (3V Lithium)
Unser Funk-Rauchwarnmelder RWM165 warnt mit 85 Dezibel zuverlässig und rechtzeitig bei Rauchentwicklung und rettet so Ihr Leben und das Ihrer Familie.
Der RWM165 ist mit einer fest verbauten 10-Jahres-Batterie ausgestattet und verfügt entsprechend über eine ebenso lange Laufzeit. Außerdem ist er qualitätsgeprüft:
Er ist geprüft nach DIN EN14604, zertifiziert nach der aktuellen VdS-Richtlinie 3131 (3515 Funk) und besitzt das Q-Label.

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