Früh erkannt
Sicher gewarnt
Der ABUS Rauchwarnmelder RWM90 schützt dein Leben und das deiner Liebsten – auch während des Schlafes. Er erkennt Rauchentwicklung frühzeitig und warnt zuverlässig mit einem deutlichen Alarmton. So wirst du im Ernstfall rechtzeitig aufmerksam und kannst dich und andere in Sicherheit bringen.
Dezentes Design
Einfach montiert
Der RWM90 schützt zuverlässig, ohne aufzufallen. Sein kompaktes, dezentes Design fügt sich harmonisch in jedes Wohnumfeld ein. Dank geringem Gewicht und optionaler Montage mit selbstklebendem Magnet-Befestigungsset gelingt die Installation schnell und sauber ohne Bohren. Die große Prüftaste erleichtert die regelmäßige Funktionskontrolle.
Rauchwarnmelderpflicht
in Deutschland
In ganz Deutschland müssen Rauchwarnmelder mindestens in Schlafzimmern, Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert sein. Je nach Bundesland gelten zusätzliche Vorgaben: In Berlin und Brandenburg sind alle Aufenthaltsräume auszustatten – auch Wohn- und Arbeitszimmer. Ausgenommen sind Küchen und Bäder/WCs. In Baden-Württemberg gilt die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern für alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß und regelmäßig Personen schlafen – etwa Schlafzimmer, Kinder- oder Gästezimmer – sowie für die dazugehörigen Rettungswege innerhalb derselben Nutzungseinheit (z. B. Flur oder Treppenraum).
- Warnt zuverlässig vor lebensgefährlicher Rauchentwicklung
- Empfohlene Einsatzorte: Schlafräume, Wohnräume, Kinderzimmer und Flure
- Inkl. 3 Volt Lithiumbatterie, 5 Jahre Lebensdauer
- Für den Einsatz in Schlafräumen, Kinderzimmern, Fluren etc. geeignet
- Erfassungsbereich: bis 40 m² innerhalb eines Raumes
- Geprüft nach DIN EN 14604
- Regelmäßiger Selbsttest mit automatischer Fehlermeldung
- Austauschbare 3 Volt Lithiumbatterie CR123A
- 85 dBA lauter Alarmton
In Deutschland sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren und Gängen, die als Rettungs- bzw. Fluchtwege dienen, verpflichtend. Je nach Bundesland können weitere Räume und Nachrüstfristen gelten. Weitere Informationen findest du in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) deines Bundeslands.
Gemäß der Norm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder spätestens 10 Jahre nach der Inbetriebnahme ausgetauscht werden. Weitere Informationen findest du in der beiliegenden Bedienungsanleitung und der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) deines Bundeslandes.
In Küchen empfiehlt sich ein Rauch-Hitze-Warnmelder, der Hitzeentwicklung und Rauch unterscheiden kann – zum Beispiel der ABUS RWM250 oder RWM450. Dadurch werden Fehlalarme durch Kochdampf reduziert.
ABUS Rauchwarnmelder sind typischerweise für einen Betriebstemperaturbereich von 0 °C bis 45 °C ausgelegt. Produktspezifische Angaben findest du in der beiliegenden Bedienungsanleitung.
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