Rauchwarnmelder sind Lebensretter

Auf unserer Übersichtsseite erfahrt ihr, worauf ihr beim Kauf achten solltet, wo die Rauchmelder installiert werden solle und was zu tun ist, wenn die potenziellen Lebensretter piepen.

RAUCHWARNMELDER SIND LEBENSRETTER

RAUCHWARNMELDER SIND LEBENSRETTER

Wenn wir schlummern, bleiben sie wach: Rauchwarnmelder lassen uns ruhiger schlafen und warnen uns im Ernstfall vor gefährlichem Brandrauch.Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum ist also äußerst sinnvoll. Sie gilt in allen 16 Bundesländern für vermieteten und selbstgenutzten Wohnraum. Gut so! Denn die Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ aus dem Jahr 2020 zeigt: Rauchmelder verringern die Anzahl der Brandopfer. Seit Einführung der Rauchmelderpflicht konnten 500 Menschenleben gerettet werden.Im Jahr 2021 starben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 321 Menschen in Folge von Rauch, Feuer oder Flammen.
Bei einem Brand ist der Rauch besonders gefährlich – eine Rauchvergiftung gehört zu den häufigsten Todesursachen bei Bränden. Rauchmelder informieren im Brandfall lautstark mit einem Alarmsignal.

 Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern

Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern

WIR HABEN DIE WICHTIGSTEN FAKTEN RUND UM DIE RAUCHMELDERPFLICHT FÜR EUCH ZUSAMMENGESTELLT:
Wer ist für die Wartung zuständig?
Wer zahlt für Rauchmelder?
In welchen Räumen müssen Rauchmelder installiert werden?
Verpflichtender Austausch nach 10 Jahren

RAUCHMELDER-WARTUNG: WER IST VERANTWORTLICH?

Dass die Landesbauordnungen die Pflicht zur Wartung der Rauchmelder in neun Bundesländern den Mietern zuweisen, ist ohne rechtliche Bedeutung. Denn das Bundesgesetz bestimmt die Aufgabenverteilung zwischen Vermieter und Mieter. In Wartungsfall gilt also das Mietrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt wird. Der Vermieter ist demnach verpflichtet, die Rauchmelder betriebsbereit zu halten – also zu warten. Allerdings können Mieter und Vermieter laut Mietrecht eine individuelle Vereinbarung rund um die Installation und Wartung treffen. Nutzt der Eigentümer seinen Wohnraum selbst, muss er Haus oder Wohnung mit Rauchmeldern ausstatten und diese auch betriebsbereit halten.




Wer zahlt für die Rauchmelder?

Aus den Bauordnungen geht nicht hervor, wer die Kosten für die Installation der Rauchmelder trägt. Ein Eigentümer, der seinen Wohnraum selbst nutzt, trägt auch die Kosten. Wer sein Haus oder eine Wohnung vermietet, kann diese als Investitionskosten anteilig auf die Miete umlegen. Auch die Wartungskosten können als Betriebskosten auf den Mieter übertragen werden – sofern das vertraglich geregelt ist.




In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

In allen Bundesländern sind Vermieter und Eigentümer verpflichtet, in folgenden Räumen Rauchmelder zu installieren: 
Kinderzimmer 
Schlafzimmer 
Wohnungsflure, die als Rettungswege und Fluchtwege dienen 

In Brandenburg und Berlin gilt die Pflicht auch für Arbeits- und Wohnzimmer. Außerhalb von Wohnungen und Wohnhäusern greift allein in Baden-Württemberg eine weitere Regelung: Hier müssen Rauchmelder auch in all jenen Räumen installiert werden, in denen Menschen bestimmungsgemäß schlafen.

Rauchmelder müssen nach 10 Jahren ausgetauscht werden

Schon gewusst?

Rauchmelder müssen nach 10 Jahren ausgetauscht werden

Was viele nicht wissen: Die nützlichen Alltagshelfer müssen nach spätestens zehn Jahren verpflichtend ausgetauscht werden.
Schließlich altern ihre Bauteile ebenfalls – die Batterien haben häufig eine Lebensdauer von zehn Jahren, manche halten nur drei bis fünf Jahre. Hier müssen Eigentümer oder Vermieter die Brandmelder also rechtzeitig austauschen. Und auch unabhängig von der Rauchmelderpflicht im privaten Wohnraum: Wer ein zehn Jahre altes Gerät besitzt, sollte es schnell austauschen. Eine Investition, die im Brandfall Leben retten kann! Falls du nicht weißt, wie alt dein Gerät ist, findest du das Herstellungsdatum in der Regel auf dem Rauchmelder.

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